Rohnke Winter denken weiter. Als Prozessanwälte beim Bundesgerichtshof führen wir zum Abschluss, was unsere Kolleginnen und Kollegen in den Tatsacheninstanzen begonnen haben.
Hat die gemeinsame Partei in zweiter Instanz obsiegt, verteidigen wir die angefochtene Entscheidung gegen die Angriffe des Gegners. Dabei wiederholen wir nicht die Begründung des Berufungsgerichts, sondern sichern die Entscheidung durch ergänzende Argumente ab. Unseren Mandantinnen und Mandanten nachteilige Berufungsurteile oder Musterentscheide stellen wir kritisch infrage. Finden sich Rechts- und Verfahrensfehler, stellen wir sie im Revisionsverfahren pointiert heraus. Ist der Zugang zur Revision mangels Zulassung durch das Oberlandesgericht – zunächst – verschlossen, streben wir danach, den Bundesgerichtshof von der Bedeutung des Falles und der Notwendigkeit eines korrigierenden Eingreifens zu überzeugen.