Rohnke Winter denken um. Wir begreifen die BGH Anwaltschaft als bewährte Institution zur bestmöglichen Wahrung der Mandanteninteressen in dritter Instanz. Zugleich verstehen wir uns als moderne Dienstleister, denen Statusdenken fremd ist. Unsere Korrespondenzanwältinnen und -anwälte und unsere Mandantinnen und Mandanten dürfen nicht nur eine exzellente juristische Bearbeitung ihrer Anliegen erwarten, sondern auch eine unkomplizierte und serviceorientierte Zusammenarbeit. Unsere Entwürfe verschicken wir regelmäßig als Arbeitsdokumente im Word-Format. Mark-ups begreifen wir nicht als Einmischung, sondern als Anregung auf dem Weg zum bestmöglichen Schriftsatz. Dieses Zusammenspiel hilft unseren Mandantinnen und Mandanten nicht zuletzt bei der effizienten Bewältigung von Massenverfahren.