Rohnke Winter sind Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof. Wir sind außerdem Schiedsrichter und Gutachter. Christian Rohnke und Thomas Winter denken in allen Facetten.
Es ist unser Anspruch, Sie als Mandanten und Kollegen durch unsere Schriftsätze und Plädoyers zu überzeugen. Wir streben eine dauerhafte Zusammenarbeit an. Über Ihre Weiterempfehlung freuen wir uns ebenso wie über die Resonanz, die unsere Arbeit in den zurückliegenden Jahren gefunden hat.
juve.de | 29.11.2021
Mehr Anwältinnen und Anwälte als je zuvor haben sich mit Empfehlungen an unserem Ranking zu Anwälten beim Bundesgerichtshof beteiligt. Überraschend: Rohnke Winter […] konnten ihren Marktanteil sogar noch leicht ausbauen.
Erstmals entfiel diesmal eine dreistellige Zahl von Empfehlungen auf einen einzelnen Anwalt: nämlich exakt 100 auf Prof. Dr. Christian Rohnke. „Souverän“, „überzeugend“, „gutes Standing beim BGH“, loben Teilnehmer der JUVE-Umfrage. Rohnkes Kanzleipartner Dr. Thomas Winter steht mit 76 Empfehlungen auf Platz 2 der individuellen Rangliste. Über ihn heißt es unter anderem: „Ausgezeichneter Teamplayer, sucht die intensive Abstimmung mit Mandanten und den Anwälten aus der Instanz“.
juve.de | 21.08.2017
juve.de | 27.12.2019
„absoluter Revisionsexperte, durchsetzungsstark und kollegial“
(Juve-Handbuch 2022/2023)
„hervorragender BGH-Anwalt, vor allem für den Bereich IP“
(Juve-Handbuch 2021/2022)
„mit ihm kann man – fast – nicht verlieren”
(Juve-Handbuch 2020/2021)
„starker BGH-Anwalt im Gewerblichen Rechtsschutz“
(Juve-Handbuch 2019/2020)
„eloquent, klug und völlig unprätentiös, Schriftsatzentwürfe mit Instanzanwälten und Mandanten abzustimmen.“
(Juve-´Handbuch 2022/2023)
„argumentiert kreativ, zielführend und stets in klarer Sprache“
(Juve-´Handbuch 2021/2022)
„kann extrem schnell komplexe Sachverhalte rechtlich durchdringen“
(Juve-´Handbuch 2020/2021)
„exzellenter Jurist, ausgezeichnete Schriftsätze“
(Juve-Handbuch 2019/2020)
Ausweis unserer Tätigkeit sind die Mandate, die wir für unsere Mandanten erfolgreich vor den Zivilsenaten des Bundesgerichtshofs vertreten haben. Einen kleinen Ausschnitt, der die Bandbreite unserer Tätigkeit belegt, haben wir nachfolgend zusammengestellt. Wir haben die Zahl der Nachweise bewusst beschränkt.
Der Bundesgerichtshof entscheidet zugunsten unserer Mandantin, dass Aktionären der Zielgesellschaft bei einer Übernahme nach dem WpÜG nur dann Ansprüche auf eine angemessene Gegenleistung zustehen, wenn sie das Angebot annehmen. Das Gericht stellt außerdem klar, dass ein nicht annehmender Aktionär auch keinen Schadensersatzanspruch hat, wenn sich der Angebotspreis nachträglich nicht als angemessen erweist.
Unsere Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss, der einen Schiedsspruch gegen unsere Mandantin auf Zahlung von mehr als 142 Mio. EUR für vollstreckbar erklärt hat, hat Erfolg. Der Bundesgerichtshof entwickelt die Rechtsprechung dahin weiter, dass eine Verletzung einer Schiedspartei auf rechtliches Gehör auch darin liegen kann, dass das Oberlandesgericht eine Gehörsverletzung des Schiedsgerichts bei Nichtabhilfe perpetuiert.
In seiner Grundsatzentscheidung weist der Bundesgerichtshof Ansprüche gegen den von uns vertretenen Versicherer wegen Betriebsschließungen im Zuge der Corona-Pandemie zurück. Die Urteilsgründe erlauben den Schluss, dass auch gegenüber anderen Versicherern die Durchsetzung derartiger Ansprüche kaum noch in Betracht kommen dürften.
Baischstraße 5
76133 Karlsruhe
T: (+49) 721 / 95 13 500
F: (+49) 721 / 256 18
M: bgh@rohnke-winter.de
Rohnke Winter überdenken den eigenen Standpunkt. Denn so fest wir die Interessen unserer Partei nach außen vertreten, so differenziert legen wir ihr im Innenverhältnis Chancen und Risiken eines Rechtsmittels offen. Ganz gleich ob sich der Blick nach innen oder außen richtet – unsere Tätigkeit ist auf ein klares Ziel fokussiert: den Prozesserfolg unserer Mandantinnen und Mandanten.
Rohnke Winter denken weiter. Als Prozessanwälte beim Bundesgerichtshof führen wir zum Abschluss, was unsere Kolleginnen und Kollegen in den Tatsacheninstanzen begonnen haben.
Hat die gemeinsame Partei in zweiter Instanz obsiegt, verteidigen wir die angefochtene Entscheidung gegen die Angriffe des Gegners. Dabei wiederholen wir nicht die Begründung des Berufungsgerichts, sondern sichern die Entscheidung durch ergänzende Argumente ab. Unseren Mandantinnen und Mandanten nachteilige Berufungsurteile oder Musterentscheide stellen wir kritisch infrage. Finden sich Rechts- und Verfahrensfehler, stellen wir sie im Revisionsverfahren pointiert heraus. Ist der Zugang zur Revision mangels Zulassung durch das Oberlandesgericht – zunächst – verschlossen, streben wir danach, den Bundesgerichtshof von der Bedeutung des Falles und der Notwendigkeit eines korrigierenden Eingreifens zu überzeugen.
Rohnke Winter denken mit – mit Ihnen. Die Anregungen unserer Mandantinnen und Mandanten bei der Fallbearbeitung sind uns willkommen. Wir binden die Kolleginnen und Kollegen, die den Fall in den Vorinstanzen vertreten haben, in unsere Arbeit ein. Ihre konstruktiv-kritische Begleitung des Falles in der Revisionsinstanz empfinden wir nicht als störend; sie ist im Gegenteil ausdrücklich erwünscht.
Wir suchen selbständig denkende und intellektuell herausragende Kolleginnen und Kollegen für die Mitarbeit in unserer Sozietät. Die Qualität ihrer Arbeit macht unsere Schriftsätze besser.
Rohnke Winter denken um. Wir begreifen die BGH Anwaltschaft als bewährte Institution zur bestmöglichen Wahrung der Mandanteninteressen in dritter Instanz. Zugleich verstehen wir uns als moderne Dienstleister, denen Statusdenken fremd ist. Unsere
Rohnke Winter denken voraus. Auf Wunsch begleiten wir komplexe Auseinandersetzungen bereits in erster und zweiter Instanz. Gemeinsam mit den Prozessbevollmächtigten in der Tatsacheninstanz bereiten wir die dritte und letzte Instanz bestmöglich vor. Sind wir als Gutachter gefragt, arbeiten wir die an uns gerichtete Fragestellung umfassend auf. So gewinnen unsere Mandantinnen und Mandanten eine fundierte Grundlage, um ihre weiteren Schritte – sei es die streitige Durchsetzung ihres Standpunkts, sei es die Suche nach einer einvernehmlichen Lösung – zu planen. Mit unseren
Rohnke Winter denken sich in alle Gebiete des Zivil- und Wirtschaftsrechts ein. Diese Breite in hoher Qualität glaubhaft anbieten zu können, ist die Gründungsidee unserer Sozietät. Wir ergänzen uns inhaltlich und persönlich, unser Werdegang bietet das Beste aus zwei Welten: Christian Rohnke bringt seine Erfahrung und Kenntnisse als langjähriger Partner einer internationalen Großkanzlei ein, Thomas Winter sein Know-how aus der bis in das Jahr 2003 zurückreichenden Tätigkeit im Revisionsrecht und als Prozessanwalt.
Die Bandbreite unserer Arbeit lässt sich an den Fällen ablesen, in denen wir für unsere Mandantinnen und Mandanten erfolgreich vor dem Bundesgerichtshof gestritten haben. Die Wertschätzung für unser Denken spiegelt sich in den Urteilen anderer wider.
Rohnke Winter denken nach. Wir konzentrieren den Vortrag auf die in der Revisionsinstanz erheblichen Streitfragen, die wir anhand von Rechtsprechung und Literatur gründlich und vertieft aufarbeiten. Wir gewinnen Argumente nicht nur aus unserer Rechtskenntnis, sondern verstehen auch die wirtschaftlichen Zusammenhänge, technischen Hintergründe und branchenspezifischen Besonderheiten unserer Fälle.
Wo das höchstrichterliche Präjudiz fehlt, entwickeln wir eine ebenso fundierte wie kreative Lösung. Immer gilt aber auch: So komplex das Denken ist, so einfach und verständlich muss es seinen Ausdruck im geschriebenen und gesprochenen Wort finden.
Prof. Dr. Christian Rohnke hat in München, Genf und als Fulbright-Stipendiat in Austin (Texas) studiert. Er ist Master of Comparative Jurisprudence. Mit einer Dissertation zum internationalen Kartellrecht wurde er zum Dr. iur an der Ludwig-Maximilians-Universität in München promoviert.
Christian Rohnke arbeitete vor seiner Wahl zum Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof als Attorney-at-Law in New York sowie als Rechtsanwalt in München und Hamburg. Er war langjähriger Partner einer führenden internationalen Wirtschaftskanzlei mit deutschlandweiter Managementverantwortung.
Er ist seit 2003 Honorarprofessor für Patentrecht an der Technischen Universität Hamburg-Harburg. Nach seiner Zulassung zum Bundesgerichtshof im Jahr 2014 war er drei Jahre Partner der Sozietät von Gierke & Rohnke.
Dr. Thomas Winter hat in Saarbrücken, Nantes (F) und Freiburg Rechtswissenschaft studiert. Während des Referendariats war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg.
Nach seiner Promotion im Arzthaftungsrecht arbeitete er zunächst für die Boston Consulting Group und anschließend für die Sozietät Haarmann Hemmelrath. Seit 2003 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dr. Krämer und selbständiger Rechtsanwalt in einer auf Prozessführung spezialisierten Kanzlei.
Im November 2013 wurde er beim Bundesgerichtshof zugelassen und war anschließend drei Jahre Partner der Sozietät Krämer Winter.