PROZESSANWÄLTE FÜR DIE

DRITTE INSTANZ.

Rohnke Winter

Prozesse zu ende denken

Rohnke Winter sind Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof. Wir sind außerdem Schiedsrichter und Gutachter. Christian Rohnke und Thomas Winter denken in allen Facetten.

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Rechtsanwälte

PROF. DR. CHRISTIAN ROHNKE

DR. THOMAS WINTER

Pressestimmen

Es ist unser Anspruch, Sie als Mandanten und Kollegen durch unsere Schriftsätze und Plädoyers zu überzeugen. Wir streben eine dauerhafte Zusammenarbeit an. Über Ihre Weiterempfehlung freuen wir uns ebenso wie über die Resonanz, die unsere Arbeit in den zurückliegenden Jahren gefunden hat.

"Überraschend: Rohnke Winter (...), konnten ihren Marktanteil sogar noch leicht ausbauen."

juve.de | 29.11.2021

Mehr Anwältinnen und Anwälte als je zuvor haben sich mit Empfehlungen an unserem Ranking zu Anwälten beim Bundesgerichtshof beteiligt. Überraschend: Rohnke Winter […] konnten ihren Marktanteil sogar noch leicht ausbauen. 

Erstmals entfiel diesmal eine dreistellige Zahl von Empfehlungen auf einen einzelnen Anwalt: nämlich exakt 100 auf Prof. Dr. Christian Rohnke. „Souverän“, „überzeugend“, „gutes Standing beim BGH“, loben Teilnehmer der JUVE-Umfrage. Rohnkes Kanzleipartner Dr. Thomas Winter steht mit 76 Empfehlungen auf Platz 2 der individuellen Rangliste. Über ihn heißt es unter anderem:  „Ausgezeichneter Teamplayer, sucht die intensive Abstimmung mit Mandanten und den Anwälten aus der Instanz“.

Zu Prof. Dr. Christian Rohnke

„absoluter Revisionsexperte, durchsetzungsstark und kollegial“

(Juve-Handbuch 2022/2023)

„hervorragender BGH-Anwalt, vor allem für den Bereich IP“

(Juve-Handbuch 2021/2022)

„mit ihm kann man – fast – nicht verlieren”

(Juve-Handbuch 2020/2021)

„starker BGH-Anwalt im Gewerblichen Rechtsschutz“ 

(Juve-Handbuch 2019/2020)

Rohnke & Winter

Zu dr. Thomas Winter

„eloquent, klug und völlig unprätentiös, Schriftsatzentwürfe mit Instanzanwälten und Mandanten abzustimmen.“

(Juve-´Handbuch 2022/2023)

„argumentiert kreativ, zielführend und stets in klarer Sprache“

(Juve-´Handbuch 2021/2022)

„kann extrem schnell komplexe Sachverhalte rechtlich durchdringen“

(Juve-´Handbuch 2020/2021)

„exzellenter Jurist, ausgezeichnete Schriftsätze“

(Juve-Handbuch 2019/2020)

Ein Ausschnitt unserer Fälle

Ausweis unserer Tätigkeit sind die Mandate, die wir für unsere Mandanten erfolgreich vor den Zivilsenaten des Bundesgerichtshofs vertreten haben. Einen kleinen Ausschnitt, der die Bandbreite unserer Tätigkeit belegt, haben wir nachfolgend zusammengestellt. Wir haben die Zahl der Nachweise bewusst beschränkt.

II ZR 312/19

Urteil vom 23.11.2021

Der Bundesgerichtshof entscheidet zugunsten unserer Mandantin, dass Aktionären der Zielgesellschaft bei einer Übernahme nach dem WpÜG nur dann Ansprüche auf eine angemessene Gegenleistung zustehen, wenn sie das Angebot annehmen. Das Gericht stellt außerdem klar, dass ein nicht annehmender Aktionär auch keinen Schadensersatzanspruch hat, wenn sich der Angebotspreis nachträglich nicht als angemessen erweist.

I ZB 21/21

Beschluss vom 9.12.2021

Unsere Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss, der einen Schiedsspruch gegen unsere Mandantin auf Zahlung von mehr als 142 Mio. EUR für vollstreckbar erklärt hat, hat Erfolg. Der Bundesgerichtshof entwickelt die Rechtsprechung dahin weiter, dass eine Verletzung einer Schiedspartei auf rechtliches Gehör auch darin liegen kann, dass das Oberlandesgericht eine Gehörsverletzung des Schiedsgerichts bei Nichtabhilfe perpetuiert.

IV ZR 144/21

Urteil vom 26.1.2022

In seiner Grundsatzentscheidung weist der Bundesgerichtshof Ansprüche gegen den von uns vertretenen Versicherer wegen Betriebsschließungen im Zuge der Corona-Pandemie zurück. Die Urteilsgründe erlauben den Schluss, dass auch gegenüber anderen Versicherern die Durchsetzung derartiger Ansprüche kaum noch in Betracht kommen dürften.

Verzeichnis nach Senaten

Beschl. v. 12.03.2015
BMW-Emblem: Wir erreichen einen wichtigen Erfolg für die Automobilindustrie im Hinblick auf die Kennzeichnung von Ersatz- und Zubehörteilen durch Dritthersteller.
Beschl. v. 16.04.2015
Der BGH weist die Rechtsbeschwerde gegen die Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs zurück, der die Befugnisse unserer Mandantin im Beirat einer Konzerntochter sicherstellt.
Beschl. v. 11.06.2015
Tauschbörse III: Eines aus einer Vielzahl von Urteilen, die wir für die Urheberrechtsinhaber im Kampf gegen Piraterie erwirkt haben.
Beschl. v. 28.01.2016
Feuchtigkeitsspendendes Gel-Reservoir: Ein Beispiel für unsere Arbeit in komplexen Verfahren des Kosmetik-, Lebensmittel- und Arzneimittelrechts.
Beschl. v. 12.01.2017
World of Warcraft II: Der Bundesgerichtshof verbietet auf die Klage der von uns vertretenen Herstellerin von Computerspielen den Vertrieb von „Bots”, mit denen sich Spieler Vorteile verschaffen können.
Beschl. v. 27.07.2017
Sparkassen-Rot: In einem Grundsatzbeschluss, der wichtige Fragen des Nachweises der Verkehrsdurchsetzung klärt, entscheidet der BGH zugunsten der von uns vertretenen Markeninhaberin.
Beschl. v. 09.11.2017
form-strip II: Wir verteidigen die bekannte Drei-Streifen-Marke für Sportschuhe gegen Annäherungsversuchte eines Mitbewerbers. Der Bundesgerichtshof entscheidet dabei grundlegende markenrechtliche Fragen im Sinne unserer Mandantin.
Beschl. v. 20.09.2018
Industrienähmaschinen: Der Bundesgerichtshof bejaht Ansprüche aus UWG-Leistungsschutz zu Gunsten der von uns vertretenen Herstellerin von Industrienähmaschinen. Er bejaht dabei einen Verstoß trotz der deutlich sichtbar abweichenden Kennzeichnung und dehnt damit den Schutz der Hersteller von Industriemaschinen aus.
Beschl. v. 24.01.2019
Meda Gate: Auf unsere Nichtzulassungsbeschwerde hin lässt der Bundesgerichtshof die Revision zu Gunsten des von uns vertretenen bekannten Herstellers von Designmöbeln zu und hebt das Berufungsurteil auf. Er macht grundsätzliche Vorgaben zum Vergleich von Designs mit dem vorbekannten Formenschatz und folgt insoweit unserer Argumentation.
Beschl. v. 30.04.2020
Mit der Entscheidung „Reformistischer Aufbruch II“ justiert der Bundesgerichtshof die Voraussetzungen einer Berichterstattung über tagesaktuelle Ereignisse im Sinne des § 50 UrhG neu. Es gelingt uns, die Pressefreiheit unserer Mandantin gegen den Verbotsantrag eines prominenten Politikers zu verteidigen.
Beschl. v. 26.01.2021
“Haftung für Affiliates”: Mit dieser grundlegenden Entscheidung verneint der für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat eine Haftung des von uns vertretenen Betreibers einer Online-Verkaufsplattform für die irreführende Werbung eines Affiliates.
Beschl. v. 09.09.2021
Der BGH entscheidet in diesem Legal-Tech-Fall zugunsten unserer Mandantin, dass die Erstellung eines Vertragsentwurfs mithilfe eines digitalen Rechtsdokumentengenerators keine Rechtsdienstleistung im Sinne von § 2 Abs. 1 RDG darstellt.
Beschl. v. 09.12.2021
Unsere Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss, der einen Schiedsspruch gegen unsere Mandantin auf Zahlung von mehr als 142 Mio. EUR für vollstreckbar erklärt hat, hat Erfolg. Der Bundesgerichtshof entwickelt die Rechtsprechung dahin weiter, dass eine Verletzung einer Schiedspartei auf rechtliches Gehör auch darin liegen kann, dass das Oberlandesgericht eine Gehörsverletzung des Schiedsgerichts bei Nichtabhilfe perpetuiert.
Beschl. v. 09.03.2023
In diesem Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs wehren wir nicht nur den Antrag der Gegenseite ab, sondern der Bundesgerichtshof entscheidet auch erstmals, dass der zukünftige Antragsgegner eines Vollstreckbarerklärungsverfahrens bis zur Einleitung dieses Verfahrens einen Antrag auf Feststellung der Nichtanerkennung eines ausländischen Schiedsspruchs stellen kann.
Beschl. v. 23.07.2000
In dieser Sache verteidigen wir einen ICC-Schiedsspruch gegen den Aufhebungsantrag des unterlegenen Schiedsbeklagten.
Beschl. v. 13.05.2014
Im Spannungsfeld zwischen Erb- und Gesellschaftsrecht setzen wir die Befugnisse des Testamentsvollstreckers in der Gesellschafterversammlung der GmbH durch.
Beschl. v. 01.07.2014
In diesem Verfahren nach dem Kapitalanlegermustergesetz wehren wir die Ansprüche des musterklagenden Aktionärs wegen angeblich fehlerhafter Kennzahlen im Jahresabschluss ab.
Beschl. v. 16.06.2015
Der Bundesgerichtshof entscheidet die Hauptfrage bezüglich der vorzeitigen Beendigung von Verträgen mit Tochtergesellschaften gegen unsere Position; dennoch gelingt es uns, das Berufungsurteil zu verteidigen, das unserem Mandanten eine Geldentschädigung zuspricht.
Beschl. v. 12.04.2016
In Rechtsstreitigkeiten gegen einen Minderheitsaktionär verteidigen wir erfolgreich das Recht des Mehrheitsaktionärs und der Muttergesellschaft.
Beschl. v. 14.06.2016
Der Bundesgerichtshof bestätigt den Standpunkt unserer Mandantin, dass die Inhaber von Beteiligungsrechten nur eingeschränkte Informations- und Buchführungsrechte haben.
Beschl. v. 19.12.2017
Auf unsere Revision entscheidet der Bundesgerichtshof, dass ein Minderheitsgesellschafter einer GmbH & Co. KG keine Ansprüche im Namen der KG gegen den externen Geschäftsführer der GmbH geltend machen kann und weist die Klage gegen den von uns vertretenen Geschäftsführer ab.
Beschl. v. 16.07.2019
In einem neuen Grundsatzurteil hat der Gesellschaftsrechtssenat des Bundesgerichtshofs zugunsten unserer Mandantin entschieden, dass an Gewinnabführungsverträge keine besonderen Anforderungen zu stellen sind, solange sie nicht im Widerspruch zur Satzung der Gesellschaft stehen.
Beschl. v. 27.10.2020
In dieser komplexen Auseinandersetzung erreichen wir die Aufhebung einer Verurteilung des Geschäftsführers nach § 64 Satz 1 GmbHG.
Beschl. v. 23.11.2021
Der Bundesgerichtshof entscheidet zugunsten unserer Mandantin, dass Aktionären der Zielgesellschaft bei einer Übernahme nach dem WpÜG nur dann Ansprüche auf eine angemessene Gegenleistung zustehen, wenn sie das Angebot annehmen. Das Gericht stellt außerdem klar, dass ein nicht annehmender Aktionär auch keinen Schadensersatzanspruch hat, wenn sich der Angebotspreis nachträglich nicht als angemessen erweist.
Beschl. v. 25.01.2022
Der Bundesgerichtshof hebt eine Verurteilung unseres Mandanten auf, weil das Berufungsgericht rechtsirrig polnisches Gesellschaftsrecht angewendet hatte, ohne sich zuvor über die Voraussetzungen der Rom-II-Verordnung zu vergewissern.

II ZR 181/21

Beschl. v. 21.06.2022
In dieser Sache setzen wir die Vergütungsansprüche von Kollegen durch, die vom besonderen Vertreter einer Aktiengesellschaft mit der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen den Vorstand der Gesellschaft beauftragt worden waren.
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Beschl. v. 13.12.2022
Für die größte Einzelklägerin, eine Versicherungsgesellschaft, erreichen wir, dass der Bundesgerichtshof die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln zur Postbank-Übernahme ein zweites Mal aufhebt. Der II. Zivilsenat präzisiert in seiner Grundsatzentscheidung die Maßstäbe für ein „acting in concert“.
Beschl. v. 28.03.2012
Der Bundesgerichtshof entscheidet die grundsätzliche Frage der Schiedsrichterentschädigung nach dem Streitwert zugunsten unseres Mandanten.
Beschl. v. 09.10.2014
Die erfolgreiche Abwehr einer Zahlungsklausel in Mobilfunkverträgen ist ein Beispiel für unsere Arbeit im Namen von Unternehmen in Standardformverfahren.
Beschl. v. 04.12.2014
Der BGH weist eine „vorbeugende“ amtshaftungsrechtliche Inanspruchnahme des von uns vertretenen beklagten Landes ab.
Beschl. v. 23.07.2015
In einem Verfahren, das komplexe Fragen der unionsrechtlichen Staatshaftung aufwarf, verteidigen wir das beklagte Land erfolgreich gegen den Vorwurf der Altersdiskriminierung.
Beschl. v. 18.02.2016
Der BGH fällt eine Grundsatzentscheidung zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kinderkrippenverträgen und wahrt in wesentlichen Punkten die Entscheidungsfreiheit der hier vertretenen Eltern.
Beschl. v. 19.12.2017
Auf die Revision des von uns vertretenen Finanzdienstleisters korrigiert der BGH eine bis dahin ständige Rechtsprechung des Oberlandesgerichts zur Darlegungs- und Beweislast bei angeblich unterbliebener Prospektübergabe.
Beschl. v. 17.10.2019
In einem Grundsatzurteil entscheidet der Bundesgerichtshof zugunsten unserer Mandantin, dass eine Vertragspartei, die entgegen einer Gerichtsstandvereinbarung Klage in den USA erhebt, der anderen Partei zum Schadensersatz verpflichtet sein kann.
Beschl. v. 18.02.2021
In dieser Entscheidung konkretisiert der Bundesgerichtshof die Rechtsbeziehungen der Beteiligten in dem sog. sozialhilferechtlichen (hier: jugendhilferechtlichen) Dreiecksverhältnis zugunsten des von uns vertretenen Leistungserbringers.
Beschl. v. 20.01.2022
Der Bundesgerichtshof stellt klar, dass zur Beurteilung der richtigen bilanziellen Bewertung einer (möglicherweise) risikobehafteten Forderung im Haftungsprozess gegen den Wirtschaftsprüfer in der Regel die Einholung eines Sachverständigengutachtens geboten ist.
Beschl. v. 08.12.2022
Der Bundesgerichtshof entscheidet, dass der Betreiber eines Flughafens nur unter engen Voraussetzungen haftet, wenn ein Fluggast seinen Flug verpasst. Im konkreten Fall weist er die Klage ab.
Beschl. v. 10.12.2014
Auf unsere Nichtzulassungsbeschwerde hebt der BGH ein die Vorerbschaft bejahendes Urteil auf, weil die Auslegung des Testaments im Sinne einer Vollerbschaft gehörswidrig unterblieben war.
Beschl. v. 24.02.2016
Der BGH begrenzt zugunsten des von vertretenen Erben die Befugnisse des Testamentsvollstreckers bei unentgeltlichen Geschäften.
Beschl. v. 07.12.2016
Es gelingt uns, Ansprüche gegen einen englischen Lebensversicherer wegen Verjährungseintritts (unbestimmter Güteantrag) abzuwehren.

IV ZR 527/15

Beschl. v. 14.12.2016
Der BGH entscheidet, dass Vergleichsmaßstab in der Berufungsunfähigkeitsversicherung auch bei zwischenzeitlicher Aufnahme einer anderweitigen Tätigkeit der zuletzt ausgeübte Beruf in gesunden Tagen ist.
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Beschl. v. 05.04.2017
Auf die von uns für den beklagten Versicherer geführte Revision stellt der BGH klar, dass das Verhalten eines Versicherungsmaklers oder selbständigen Vermittlers dem Versicherer nur ausnahmsweise zuzurechnen ist.
Beschl. v. 14.01.2020
Der Bundesgerichtshof erkennt die Bewertungsdarstellung eines des von uns vertretenen Unternehmens in einem Internet-Bewertungsportal (hier:www.yelp.de) für zulässig.
Beschl. v. 26.01.2022
Mit dieser Grundsatzentscheidung weist der Bundesgerichtshof Ansprüche aus einer vom Kläger bei der Beklagten im Rahmen einer Sach-Inhaltsversicherung gehaltenen Betriebsschließungsversicherung wegen einer im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie erfolgten Gaststättenschließung ab.
Beschl. v. 26.01.2022
In seiner Grundsatzentscheidung weist der Bundesgerichtshof Ansprüche gegen den von uns vertretenen Versicherer wegen Betriebsschließungen im Zuge der Corona-Pandemie zurück. Die Urteilsgründe erlauben den Schluss, dass auch gegenüber anderen Versicherern die Durchsetzung derartiger Ansprüche kaum noch in Betracht kommen dürften.
Beschl. v. 08.11.2022
Die Abwägung zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht eines Studierenden einerseits und der Wahrnehmung der sozialen Belange der Studierenden andererseits fällt zugunsten der von uns vertretenen ASTA-Zeitung aus.
Beschl. v. 04.04.2014
Zugunsten des beklagten Immobilienverkäufers setzen wir eine Begrenzung der Mängelbeseitigungskosten durch.
Beschl. v. 09.05.2014
In einer grundlegenden Entscheidung präzisiert der BGH die weitreichende Haftung des bösgläubigen Besitzers gegenüber dem von uns vertretenen Kommittenten.
Beschl. v. 10.07.2015
Kanzler Kohls Tonbänder: In diesem Verfahren setzen wir einen Herausgabeanspruch auf besprochene Tonbänder durch.
Beschl. v. 17.07.2015
Ein Beispiel für unsere Tätigkeit im Bereich des Vermögensgesetzes.
Beschl. v. 04.12.2015
Die Entscheidung enthält wichtige Klarstellungen zu den Voraussetzungen der Anfechtung von Grundstückskaufverträgen und stärkt die Position der von uns vertretenen Verkäufer.
Beschl. v. 18.11.2014
Auf die Revision des von uns vertretenen Presseverlages hin erleichtert der BGH die Voraussetzungen der zulässigen Verdachtsberichterstatttung und beschränkt den Anspruch auf Richtigstellung.
Beschl. v. 13.01.2015
Filialleiter bei Promi-Friseur: Der BGH entscheidet zugunsten unserer Mandantin, dass bei der Veröffentlichung wahrer Tatsachen grundsätzlich identifizierend berichtet werden darf.
Beschl. v. 15.05.2015
Der BGH entscheidet über die Voraussetzungen und den Inhalt eines Auskunftsanspruchs des durch Nebenwirkungen geschädigten Patienten (§ 84 a AMG).
Beschl. v. 01.03.2016
Auf Klage des von uns vertretenen Arztes präzisiert und verschärft der BGH in einer praktisch wichtigen Entscheidung die Prüfungspflichten von Ärzteportalen.
Beschl. v. 27.09.2016
Der BGH stellt auf unsere Revision hin klar, dass über ein bedeutendes politisches Ereignis durch Bildaufnahmen auch ohne Einwilligung des Abgebildeten berichtet werden darf.
Beschl. v. 10.01.2017
Die Anstalt: Der BGH stärkt die Satirefreiheit und gibt der von uns für den beklagten Fernsehsender geführten Revision statt.
Beschl. v. 06.02.2018
Der BGH stärkt die Pressefreiheit und erlaubt dem von uns vertretenen Verlag die Veröffentlichung von Fotos des ehemaligen Bundespräsidenten beim Einkaufen.
Beschl. v. 27.02.2018
Internetforum: In seiner Grundsatzentscheidung zur Verantwortlichkeit eines Suchmaschinenbetreibers entscheidet der Bundesgerichtshof, dass eine Inanspruchnahme nur nach Hinweis auf eine offensichtlich und auf den ersten Blick klar erkennbare Persönlichkeitsrechtsverletzung in Betracht kommt. Die Klage gegen den von uns vertretenen Betreiber weist er ab.
Beschl. v. 04.12.2018
Zugunsten des von uns vertretenen Verlags entscheidet der Bundesgerichtshof, dass die Wiederholungsgefahr auch aufgrund einer zugunsten eines Dritten abgegebenen Unterwerfungserklärung entfallen kann.
Beschl. v. 14.01.2020
Der Bundesgerichtshof erkennt die Bewertungsdarstellung eines des von uns vertretenen Unternehmens in einem Internet-Bewertungsportal (hier:www.yelp.de) für zulässig.
Beschl. v. 14.07.2020
Der Bundesgerichtshof entscheidet, dass § 34c GewO a.F. kein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB ist, und weist die Klage gegen die von uns vertretene Bank ab.
Beschl. v. 27.07.2020
In dieser Grundsatzentscheidung zu den Voraussetzungen eines Auslistungsanspruchs gegen den Verantwortlichen eines Internet-Suchdienstes nach Art. 17 DS-GVO erreichen wir zugunsten des von uns vertretenen Suchmaschinen-Anbieters die Klageabweisung.
Beschl. v. 29.09.2020
Wir setzen die Zulässigkeit einer identifizierenden Bildberichterstattung im Zusammenhang mit der Berichterstattung über Ausschreitungen anlässlich des Treffens der Gruppe der zwanzig führenden Industrie- und Schwellenländer Anfang Juli 2017 in Hamburg (G20-Gipfel) durch.
Beschl. v. 09.03.2021
In dieser Sache setzen wir durch, dass über Plagiatsvorwürfe namentlich berichtet werden darf.
Beschl. v. 08.11.2022
Die Abwägung zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht eines Studierenden einerseits und der Wahrnehmung der sozialen Belange der Studierenden andererseits fällt zugunsten der von uns vertretenen ASTA-Zeitung aus.
Beschl. v. 20.06.2013
In diesem Verfahren wahren wir Rechte der Werkunternehmerin aus einem Generalplaner- und Generalunternehmervertrag zur schlüsselfertigen Errichtung eines Parkhauses und Bürogebäudes.
Beschl. v. 23.01.2014
Im Streit um ein angeblich überzahlten Architektenhonorar setzt der BGH dem Verwirkungseinwand Grenzen.
Beschl. v. 13.03.2015
Der BGH entscheidet zugunsten des hier vertretenen Handelsvertreters über die Teilnichtigkeit einer vertraglichen Regelung über eine sog. Sprunghaftung.
Beschl. v. 21.10.2015
In diesem komplexen Rechtsstreit um einen Kraftwerksbau wehren wir die Angriffe der Gegenseite auf das Zwischenurteil des Oberlandesgerichts zur Zulässigkeit der Feststellungsklage ab.
Beschl. v. 11.10.2018
Der Bundesgerichtshof entscheidet grundlegend über die Voraussetzungen und Rechtsfolgen einer Pfändung von .de-Domainadressen und folgt dabei unserer Argumentation, dass der Pfändungsgläubiger in die Rechtsstellung des Schuldners auch gegenüber der Registrierungsstelle DENIC eintritt.
Beschl. v. 16.07.2020
Der Bundesgerichtshof entscheidet, dass das Verlangen einer Sicherheit wegen möglicher Mängelansprüche des Auftraggebers, die 8 % der Auftragssumme beträgt, den von uns vertretenen Auftragnehmer unangemessen benachteiligt.
Beschl. v. 21.01.2015
In einer Grundsatzentscheidung bestätigt der BGH, dass der von uns vertretene Mieter bei Vereitelung des Vorkaufsrechts durch den Eigentümer Anspruch auch auf Ersatz des entgangenen Gewinns hat.
Beschl. v. 04.03.2015
Für den beklagten Netzbetreiber wehren wir Bonusansprüche des Betreibers einer Biogasanlage weitgehend ab.
Beschl. v. 04.11.2015
Der BGH klärt den Anlagenbegriff des § 3 Nr. 1 Satz 1 EEG 2009 zugunsten des von uns vertretenen Netzbetreibers.
Beschl. v. 18.11.2015
Wir setzen durch, dass der Netzbetreiber eingespeisten Strom nicht vergüten muss, wenn der Anlagenbetreiber gegen seine Verpflichtung zur Ausstattung seiner Anlage mit einer technischen Einrichtung, die es dem Netzbetreiber gestattet, die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung jederzeit ferngesteuert zu reduzieren, verstößt.
Beschl. v. 05.12.2015
Dieses Verfahren ist eines von vielen, in denen wir die Entgeltansprüche eines Energieversorgungsunternehmens bei langlaufenden Bezugsverträgen durchgesetzt haben.
Beschl. v. 11.04.2018
In einem der zahlreichen Fälle, die wir für Energieversorgungsunternehmen geführt haben, entscheidet der BGH zu Gunsten unserer Mandantin über die Vergütung für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien.
Beschl. v. 08.12.2020
In seiner Grundsatzentscheidung „Flüchtlingsunterkunft“ präzisiert der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung zum Schadensersatzanspruchs eines Bieters bei Aufhebung des Vergabeverfahrens und weist die Klage gegen die von uns vertretene Gemeinde weitgehend ab.
Beschl. v. 24.02.2021
Zugunsten der von uns vertretenen Leasinggeberin spricht der Bundesgerichtshof aus, dass ein Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung nicht die von § 506 Abs. 2 BGB erforderlichen Voraussetzungen an eine sonstige entgeltliche Finanzierungshilfe bei Nutzungsverträgen erfüllt. Ein Widerrufsrecht des Leasingnehmers besteht bei derartigen Verträgen folglich nicht.
Beschl. v. 18.03.2021
Der Bundesgerichtshof entscheidet die erste Musterfeststellungsklage zum Mietrecht zugunsten des von uns vertretenen Vermieters. Er spricht aus, dass eine Modernisierungsankündigung nach § 555c Abs. 1 BGB in zeitlicher Hinsicht dann zulässig ist, wenn die Planungen so weit fortgeschritten sind, dass die inhaltlichen Anforderungen des § 555c Abs. 1 Satz 2 BGB eingehalten werden können.
Beschl. v. 24.09.2015
Auf unsere Revision entscheidet der BGH, dass dem Insolvenzverwalter Prozesszinsen zustehen, wenn sich der Gläubiger durch Auf- oder Verrechnung in anfechtbarer Weise Befriedigung seiner Forderung verschafft.
Beschl. v. 04.02.2016
Für den Insolvenzverwalter erreichen wir eine Weiterentwicklung der Rechtsprechung des BGH zur Anfechtung von Schenkungen an Religionsgemeinschaften.
Beschl. v. 03.03.2016
Der BGH entscheidet zugunsten der von uns vertretenen Bank über die Zulässigkeit der Aufrechnung bei Abhängigkeit beider Forderungen von derselben Bedingung und weist den Widerruf eines verbundenen Geschäfts zurück.
Beschl. v. 09.06.2016
Der BGH hebt das angefochtene Urteil aus formalen Gründen zwar zugunsten der Gegenseite aus, entscheidet aber die Grundsatze zu § 104 InsO zugunsten unseres Mandanten und bestätigt dessen Schadensersatzanspruch dem Grunde nach.
Beschl. v. 15.09.2016
Für den beklagten Gesellschafter einer GmbH wehren wir die Ansprüche des Insolvenzverwalters wegen eines angeblich unentgeltlichen Geschäftsanteilserwerbs ab.
Beschl. v. 04.05.2017
Auf die Rechtsbeschwerde der von uns vertretenen Gläubiger hin hebt die Bundesgerichtshof die vorinstanzlichen Entscheidungen auf ordnet die Entlassung des Insolvenzverwalters an.
Beschl. v. 08.02.2018
In zwei Fällen zur grenzüberschreitenden Insolvenz wahren wir die Ansprüche unserer Mandantin im Zusammenhang mit dem Entzug von Grundstücken vor Insolvenzeröffnung.
Beschl. v. 24.01.2019
In einem tatsächlich und rechtlich komplexen Verfahren sichern wir der von uns vertretenen Bank die Rechte aus einem Raumsicherungsvertrag und einer Globalzession.
Beschl. v. 14.09.2019
Zugunsten einer staatlichen Förderbank setzen wir einen Anspruch auf Herausgabe des Verwertungserlöses unter Abwehr der Aufrechnung mit angeblichen Feststellungs- und Verwertungskosten durch.
Beschl. v. 01.12.2019
In diesem Fall wollte der von uns vertretene Unternehmer die Unternehmensnachfolge im Wege eines Doppelstiftungsmodells steuergünstig gestalten. Hierbei unterlief dem Steuerberater ein Fehler, für den er gleichwohl unter Hinweis auf einen angeblich vorzunehmenden Gesamtvermögensvergleich nicht einstehen wollte. Diesem Einwand hat der Bundesgerichtshof auf unsere Revision hin eine Absage erteilt.
Beschl. v. 06.05.2021
Mit dieser Grundlagenentscheidung justiert der Bundesgerichtshof die Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung zugunsten unserer Mandantin neu. Die Annahme der subjektiven Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung kann danach nicht allein auf die Annahme gestützt werden, dass der Schuldner im Zeitpunkt der angefochtenen Rechtshandlung erkanntermaßen zahlungsunfähig war.
Beschl. v. 30.06.2015
Flugzeugzustand: Für den von uns vertretenen Patentanmelder erreichen wir eine Erweiterung des Schutzes von Erfindungen, die auf mathematischen Methoden beruhen.
Beschl. v. 08.12.2015
In einer seiner seltenen Entscheidungen zum Höferecht stellt der BGH die Voraussetzungen von Leistungsstörungen bei Hofübergabeverträgen klar.
Beschl. v. 23.08.2016
V-förmige Führungsanordnung: Der BGH schränkt auf die Revision des von uns vertretenen Klägers hin den Anwendungsbereich der äquivalenzausschließenden Auswahlentscheidung ein.
Beschl. v. 27.09.2016
Rezeptortyrosinkinase II: Der BGH lehnt in einer grundlegenden Entscheidung eine Ausdehnung des Erzeugnisschutzes gem. § 9 S. 2 Nr. 3 PatG auf die Ergebnisse von patentgeschützten Diagnostikverfahren ab.
Beschl. v. 11.07.2017
Raltegravir: In einer grundlegenden Entscheidung bejaht der Bundesgerichtshof erstmals einen Anspruch auf Einräumung einer Zwangslizenz an einem Patent zu Gunsten der von uns vertretenen Arzneimittelherstellerin.
Beschl. v. 16.04.2019
Fulvestrant: In einem der zahlreichen von uns betreuten Patentnichtigkeitsverfahren hält der Bundesgerichtshof das Patent der von uns vertretenen Arzneimittelherstellerin aufrecht. Er macht dabei grundsätzliche Ausführungen zur Bestimmung der erfinderischen Tätigkeit im Rahmen der planmäßigen pharmazeutischen Forschung.
Beschl. v. 14.05.2019
Schutzverkleidung: Der Bundesgerichtshof klärt Fragen im Zusammenhang mit dem Vorbenutzungsrecht und hält das zu Gunsten unserer Mandantin ergangene Berufungsurteil aufrecht.
Beschl. v. 11.10.2022
Nach erfolgreicher Nichtzulassungsbeschwerde entscheidet der X. Senat in einem Grundsatzurteil zugunsten unserer Mandantinnen, dass die Erklärung eines Schenkungswiderrufs wegen groben Undanks keiner Begründung bedarf.
Beschl. v. 15.07.2014
Wir wehren Schadensersatzansprüche gegen die beklagte Emittentin von Inhaberschuldverschreibungen (Index-linked-Notes) ab.
Beschl. v. 24.03.2015
Der BGH entscheidet, dass der auf Verletzung einer Aufklärungs- oder Beratungspflicht eines – hier vertretenen – Wertpapierdienstleistungsunternehmens beruhende Schadensersatzanspruch mit dem schuldrechtlichen Erwerb der pflichtwidrig empfohlenen Wertpapiere entsteht.
Beschl. v. 16.02.2016
In einem Verfahren gegen die von uns vertretene Sparkasse erkennt der BGH sowohl die Risikoprämie für ein dem Darlehensnehmer unter Verzicht auf eine Vorfälligkeitsentschädigung eingeräumtes Sondertilgungsrecht als auch ein laufzeitunabhängiges „Bearbeitungsentgelts“ als rechtmäßig an.
Beschl. v. 26.04.2016
Der BGH folgt unserem Standpunkt, dass einer Bank das Wissen ihres Prokuristen, das dieser als Mitglied des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft erlangt hat und das dessen Verschwiegenheitspflicht gemäß § 116 Satz 1 i.V.m. § 93 Abs. 1 Satz 3 AktG unterliegt, nicht zugerechnet werden kann.
Beschl. v. 14.06.2016
Der BGH konkretisiert die Voraussetzungen eines behaupteten offensichtlichen Vollmachtsmissbrauchs 
zugunsten der von uns vertretenen Geschäftsbank.
Beschl. v. 17.09.2019
In diesem Verfahren etabliert der Bundesgerichtshof Mindeststandards für Verbraucherschutzeinrichtungen und weist die Musterfestellungsklage gegen das von uns vertretene Kreditinstitut ab.
Beschl. v. 19.01.2021
Wir erstreiten die Grundsatzentscheidung, dass die spezialgesetzliche Prospekthaftung gemäß den § 13 VerkProspG, §§ 44 ff. BörsG in der bis zum 31. Mai 2012 geltenden Fassung in ihrem Anwendungsbereich eine Haftung der Gründungsgesellschafter als Prospektveranlasser unter dem Aspekt einer vorvertraglichen Pflichtverletzung aufgrund der Verwendung eines unrichtigen, unvollständigen oder irreführenden Prospekts als Mittel der schriftlichen Aufklärung gemäß § 280 Abs. 1 BGB i.V.m. § 311 Abs. 2 BGB ausschließt.
Beschl. v. 14.02.2023
In diesem Verfahren bestätigt der Bundesgerichtshof, dass einem Kläger trotz wirksamen Widerrufs des Darlehensvertrags kein Zahlungsanspruch gegen die Bank zusteht, wenn er das finanzierte Fahrzeug an einen Dritten veräußert hat.
Beschl. v. 04.03.2015
Der Senat äußert sich grundsätzlich zu Aufwendungsansprüchen zwischen Familienmitgliedern, insbesondere zu Bauleistungen an einem im Eigentum der Schwiegereltern stehenden Haus.
Beschl. v. 17.02.2016
Es gelingt uns, die Grundsteuer in einem langlaufenden Geschäftsraummietvertrag auf den Vermieter abzuwälzen.
Beschl. v. 11.05.2016
Zugunsten der von uns vertretenen Werbegemeinschaft eines Einkaufscenters bejaht der BGH die Zahlungspflicht des Mieters unabhängig von der Wirksamkeit des zugrundeliegenden Gesellschaftsvertrages.
Beschl. v. 05.12.2016
In diesem Verfahren wehren wir Schadensersatzansprüche aus einem Pferdepensionsvertrag ab.
Beschl. v. 18.04.2018
Wir setzen für die beklagte Stadt die Räumung eines ehemaligen Rennbahngeländes durch und ermöglichen den Baubeginn der neuen DFB-Akademie in Frankfurt.
Beschl. v. 04.09.2019
In diesem Verfahren wehren wir für eine Investorin, die ein Einkaufszentrum aus der Insolvenzmasse der ursprünglichen Vermieterin übernommen hat, Schadensersatzansprüche wegen angeblich ungerechtfertigter Kündigung ab und setzen einen widerklagend geltend gemachten Anspruch auf Rückbauverpflichtung durch.
Beschl. v. 03.02.2021
Für einen Wettbewerber der Deutschen Bahn ebnen wir den Weg zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei nicht vertragsgerechter Bereitstellung von Bahntrassen.
Beschl. v. 15.12.2015
Singulär genutzte Betriebsmittel: Der BGH entscheidet, dass der von uns vertretene Netznutzer gegen den Netzbetreiber nach § 19 Abs. 3 StromNEV einen Anspruch auf eine auf den Zeitpunkt des Vorliegens der tatbestandlichen Voraussetzungen dieser Vorschrift rückwirkende Anpassung des Netzentgelts für die von ihm singulär genutzten Betriebsmittel hat.
Beschl. v. 26.01.2016
Jaguar Vertragswerkstatt: Wir setzen eine vom Nutzfahrzeugmarkt abweichende Abgrenzung des vorgelagerten Ressourcenmarkts für Vertragswerkstätten durch.
Beschl. v. 12.04.2016
NetCologne: Der BGH klärt kartellrechtliche Grundsatzfragen im Verhältnis zwischen Kabelnetzbetreibern und Programmveranstaltern.
Beschl. v. 12.07.2016
Lottoblock II: In einem der ersten Verfahren zum kartellrechtlichen Follow-on Schadenersatz folgt der BGH in entscheidenden Punkten der von uns vertretenen Klägerin.
Beschl. v. 24.01.2017
Kabelkanalanlagen: Auf die Revision unserer Mandantin hin hebt der Bundesgerichtshof das Berufungsurteil auf und klärt dabei Grundsatzfragen des kartellrechtlichen Missbrauchstatbestandes.
Beschl. v. 11.12.2018
Schienenkartell: Auf die Revision der von uns vertretenen Beklagten stellt der Bundesgerichtshof klar, dass im Bereich des Kartellschadensersatzes kein Anscheinsbeweis möglich ist. Er stärkt damit die prozessualen Rechte der Beklagten in solchen Verfahren.
Beschl. v. 08.10.2019
Werbeblocker III: Auf die Revision des von uns vertretenen privaten TV-Senders hebt der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs das klageabweisende Urteil des Oberlandesgerichts auf. Damit ist klargestellt, dass sogenannte „Werbeblocker“ unter dem Gesichtspunkt des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung kartellrechtswidrig sein können.
Beschl. v. 28.01.2020
In der Grundsatzentscheidung „Gasnetz Leipzig“ vertreten wir die obsiegenden Stadtwerke.
Beschl. v. 23.09.2020
Mit der Entscheidung “LKW-Kartell I“ gelingt es uns, die Verurteilung unserer Mandantin zur Leistung von Schadensersatz dem Grunde nach aufheben zu lassen.
Beschl. v. 14.12.2021
In der Entscheidung „Kabelkanalanlagen II“ legt der Bundesgerichtshof die Grundlage für die Anpassung eines vertraglich vereinbarten Entgelts für die Nutzung von Kabelkanalanlagen.

Über · denken

Rohnke Winter überdenken den eigenen Standpunkt. Denn so fest wir die Interessen unserer Partei nach außen vertreten, so differenziert legen wir ihr im Innenverhältnis Chancen und Risiken eines Rechtsmittels offen. Ganz gleich ob sich der Blick nach innen oder außen richtet – unsere Tätigkeit ist auf ein klares Ziel fokussiert: den Prozesserfolg unserer Mandantinnen und Mandanten.

Weiter ・ Denken

Rohnke Winter denken weiter. Als Prozessanwälte beim Bundesgerichtshof führen wir zum Abschluss, was unsere Kolleginnen und Kollegen in den Tatsacheninstanzen begonnen haben.

Hat die gemeinsame Partei in zweiter Instanz obsiegt, verteidigen wir die angefochtene Entscheidung gegen die Angriffe des Gegners. Dabei wiederholen wir nicht die Begründung des Berufungsgerichts, sondern sichern die Entscheidung durch ergänzende Argumente ab. Unseren Mandantinnen und Mandanten nachteilige Berufungsurteile oder Musterentscheide stellen wir kritisch infrage. Finden sich Rechts- und Verfahrensfehler, stellen wir sie im Revisionsverfahren pointiert heraus. Ist der Zugang zur Revision mangels Zulassung durch das Oberlandesgericht – zunächst – verschlossen, streben wir danach, den Bundesgerichtshof von der Bedeutung des Falles und der Notwendigkeit eines korrigierenden Eingreifens zu überzeugen.

Mit · Denken

Rohnke Winter denken mit – mit Ihnen. Die Anregungen unserer Mandantinnen und Mandanten bei der Fallbearbeitung sind uns willkommen. Wir binden die Kolleginnen und Kollegen, die den Fall in den Vorinstanzen vertreten haben, in unsere Arbeit ein. Ihre konstruktiv-kritische Begleitung des Falles in der Revisionsinstanz empfinden wir nicht als störend; sie ist im Gegenteil ausdrücklich erwünscht.

Wir suchen selbständig denkende und intellektuell herausragende Kolleginnen und Kollegen für die Mitarbeit in unserer Sozietät. Die Qualität ihrer Arbeit macht unsere Schriftsätze besser.

Um · Denken

Rohnke Winter denken um. Wir begreifen die BGH Anwaltschaft als bewährte Institution zur bestmöglichen Wahrung der Mandanteninteressen in dritter Instanz. Zugleich verstehen wir uns als moderne Dienstleister, denen Statusdenken fremd ist. Unsere Korrespondenzanwältinnen und -anwälte und unsere Mandantinnen und Mandanten dürfen nicht nur eine exzellente juristische Bearbeitung ihrer Anliegen erwarten, sondern auch eine unkomplizierte und serviceorientierte Zusammenarbeit. Unsere Entwürfe verschicken wir regelmäßig als Arbeitsdokumente im Word-Format. Mark-ups begreifen wir nicht als Einmischung, sondern als Anregung auf dem Weg zum bestmöglichen Schriftsatz. Dieses Zusammenspiel hilft unseren Mandantinnen und Mandanten nicht zuletzt bei der effizienten Bewältigung von Massenverfahren.

Voraus · Denken

Rohnke Winter denken voraus. Auf Wunsch begleiten wir komplexe Auseinandersetzungen bereits in erster und zweiter Instanz. Gemeinsam mit den Prozessbevollmächtigten in der Tatsacheninstanz bereiten wir die dritte und letzte Instanz bestmöglich vor. Sind wir als Gutachter gefragt, arbeiten wir die an uns gerichtete Fragestellung umfassend auf. So gewinnen unsere Mandantinnen und Mandanten eine fundierte Grundlage, um ihre weiteren Schritte – sei es die streitige Durchsetzung ihres Standpunkts, sei es die Suche nach einer einvernehmlichen Lösung – zu planen. Mit unseren Veröffentlichungen leisten wir einen Beitrag zur wissenschaftlichen Diskussion.

Ein · Denken

Rohnke Winter denken sich in alle Gebiete des Zivil- und Wirtschaftsrechts ein. Diese Breite in hoher Qualität glaubhaft anbieten zu können, ist die Gründungsidee unserer Sozietät. Wir ergänzen uns inhaltlich und persönlich, unser Werdegang bietet das Beste aus zwei Welten: Christian Rohnke bringt seine Erfahrung und Kenntnisse als langjähriger Partner einer internationalen Großkanzlei ein, Thomas Winter sein Know-how aus der bis in das Jahr 2003 zurückreichenden Tätigkeit im Revisionsrecht und als Prozessanwalt.

Die Bandbreite unserer Arbeit lässt sich an den Fällen ablesen, in denen wir für unsere Mandantinnen und Mandanten erfolgreich vor dem Bundesgerichtshof gestritten haben. Die Wertschätzung für unser Denken spiegelt sich in den Urteilen anderer wider.

Durch · Denken

Rohnke Winter durchdenken juristische Auseinandersetzungen. Als Schiedsrichter versuchen wir ebenso zu überzeugen wie als Rechtsanwälte. An Schiedssprüchen arbeiten wir auf der Suche nach der fairen und richtigen Lösung eines Streitfalls konstruktiv mit. Wir werden regelmäßig bei Streitigkeiten im IP-Recht, im Energiewirtschaftsrecht oder in Post-M&A-Streitigkeiten als Schiedsrichter berufen.

Nach · Denken

Rohnke Winter denken nach. Wir konzentrieren den Vortrag auf die in der Revisionsinstanz erheblichen Streitfragen, die wir anhand von Rechtsprechung und Literatur gründlich und vertieft aufarbeiten. Wir gewinnen Argumente nicht nur aus unserer Rechtskenntnis, sondern verstehen auch die wirtschaftlichen Zusammenhänge, technischen Hintergründe und branchenspezifischen Besonderheiten unserer Fälle.

Wo das höchstrichterliche Präjudiz fehlt, entwickeln wir eine ebenso fundierte wie kreative Lösung. Immer gilt aber auch: So komplex das Denken ist, so einfach und verständlich muss es seinen Ausdruck im geschriebenen und gesprochenen Wort finden.

PROF. DR. CHRISTIAN ROHNKE

Prof. Dr. Christian Rohnke hat in München, Genf und als Fulbright-Stipendiat in Austin (Texas) studiert. Er ist Master of Comparative Jurisprudence. Mit einer Dissertation zum internationalen Kartellrecht wurde er zum Dr. iur an der Ludwig-Maximilians-Universität in München promoviert.

Christian Rohnke arbeitete vor seiner Wahl zum Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof als Attorney-at-Law in New York sowie als Rechtsanwalt in München und Hamburg. Er war langjähriger Partner einer führenden internationalen Wirtschaftskanzlei mit deutschlandweiter Managementverantwortung.

Er ist seit 2003 Honorarprofessor für Patentrecht an der Technischen Universität Hamburg-Harburg. Nach seiner Zulassung zum Bundesgerichtshof im Jahr 2014 war er drei Jahre Partner der Sozietät von Gierke & Rohnke.

DR. THOMAS WINTER

Dr. Thomas Winter hat in Saarbrücken, Nantes (F) und Freiburg Rechtswissenschaft studiert. Während des Referendariats war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg.

Nach seiner Promotion im Arzthaftungsrecht arbeitete er zunächst für die Boston Consulting Group und anschließend für die Sozietät Haarmann Hemmelrath. Seit 2003 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dr. Krämer und selbständiger Rechtsanwalt in einer auf Prozessführung spezialisierten Kanzlei.

Im November 2013 wurde er beim Bundesgerichtshof zugelassen und war anschließend drei Jahre Partner der Sozietät Krämer Winter.

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